Sicherheit
Unser Ziel bei abs-consult im Bereich Sicherheit ist es, gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte zu entwickeln, die optimal auf Ihre Anforderungen und gesetzlichen Bestimmungen abgestimmt sind. Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Erstellung von Sicherheitsplänen, der Risikobewertung von Veranstaltungen, der Abwicklung von Gewerbegenehmigungen und der Einhaltung von Vorschriften wie dem §82b der Gewerbeordnung. Unser Fokus liegt darauf, Risiken frühzeitig zu erkennen, um präventive Maßnahmen zu ergreifen und Ihnen maximale Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten.

Sicherheitskonzept für Veranstaltungen
Wir minimieren Ihr Risiko während einer Veranstaltung.
Um die Sicherheit bei Veranstaltungen zu gewährleisten, müssen die potenziellen Risiken analysiert und bewertet werden.
Wir erstellen mit Ihnen ein für Sie abgestimmtes, zugeschnittenes Sicherheitskonzept für Ihre Veranstaltung, Event oder Großveranstaltung nach den jeweiligen gesetzlichen Gegebenheiten. Damit verschiedene Risiken beachtet werden, analysieren wir Ihre Veranstaltung sowie die Gegebenheiten.
Die Sicherheitsplanung wird mit den Behörden und Einsatzkräften abgestimmt und die Gefahr individuell betrachtet. Eine richtig durchgeführte Risikobeurteilung hilft dabei, die im Regelfall begrenzten Ressourcen auf tatsächliche Risiken auszurichten und nicht auf übertriebene Gefahren. Die Sicherheit von BesucherInnen und MitarbeiterInnen wird erhöht und bei gewissenhafter Planung und Dokumentation wird die Haftung von VeranstalterInnen reduziert.
Wir bieten Ihnen für die Erstellung von Sicherheitskonzepten ein fundiertes Wissen hinsichtlich Risikomanagement, Management und Notfallplanung sowie psychologischen Grundlagenwissens (wie verhalten sich Menschen im Notfall) zur Verfügung.
Weiters erstellen wir Ihnen zusätzlich (bei Bedarf) Pläne, Aushänge, Kennzeichnungen und halten Schulungen ab.
Gerwerbliche Änderungen
Unterstützung bei gewerblichen Änderungen nach § 74 Gewerbeordnung (GewO)
Änderungen genehmigter Anlagen können Art und Ausstattung des Betriebsobjektes, Arbeits- und Öffnungszeiten etc. betreffen. Besitzerwechsel, Weiterverpachtung, etc. stellen keine Änderung der Betriebsanlage dar, da sich diese ausschließlich auf das Betriebsobjekt und nicht auf den Betreiber beziehen.
Keine Genehmigung ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Bescheidmäßig zugelassene Änderungen
- Änderungen zur Einhaltung von anderen oder zusätzlichen Auflagen
- Änderungen zur Anpassung an Verordnungen
- Ersatz von Maschinen, Geräten oder Ausstattungen durch gleicharte Maschinen, Geräte oder Ausstattungen.
- Änderung von Maschinen, Geräten oder Ausstattungen, die die bestehenden Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen oder Belastungen der Umwelt minimieren.
- Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen.
Das Änderungsgenehmigungsverfahren beinhaltet folgende Abschnitte:
Antragstellung, Ermittlungsverfahren, Bescheiderlassung
Gewerbegenehmigung
Unterstützung bei Gewerbegenehmigungen Einreichung nach § 74 Gewerbeordnung (GewO)
Betroffen sind örtlich gebundene gewerbliche Betriebsanlagen, die der Ausübung eines Gewerbes dienen und nicht nur temporär errichtet wurden. Eine genehmigungsfreie Betriebsanlage liegt dann vor, wenn keine nachteiligen (Umwelt) Auswirkungen erwartet werden.
Welche Unterlagen sind grundsätzlich nötig:
Antrag und Inhaltsverzeichnis, Betriebsbeschreibung inklusive eines Verzeichnisses der Maschinen und Betriebseinrichtungen, normgerechte Pläne und Skizzen, Abfallwirtschaftskonzept, Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen.
Prüfung nach §82b Gewerbeordnung
Unterstützung bei Wiederkehrende Prüfung gemäß §82b Gewerbeordnung (GewO)
Der Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage verpflichtet sich nach § 82b der Gewerbeordnung, diese in bestimmten Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen. Die Zeitabstände für die wiederkehrende Prüfung beträgt 5 Jahre.
Überprüft wird, ob die Betriebsanlage:
- den Genehmigungsbescheiden entspricht
- den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht
- den gemäß §356b mit anzuwendenden Vorschriften entspricht
Ausnahmen:
- Anlagen, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach §359b GewO 1994 unterzogen worden sind = 6 Jahre
- Wenn im Genehmigungsbescheid andere Prüffristen angeführt wurden, gelten diese
- Wenn die Prüfung im Rahmen einer Umweltbetriebsprüfung bzw. nach ISO 14001 stattfindet = 3 Jahre
Abfallwirtschaftskonzept
Durch die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes erhält ein Unternehmer Einblick darin:
- Wo entstehen welche Abfälle?
- Was geschieht mit den Abfällen?
- Menge? Herkunft? Entsorgung?
- Schwachstellen der Abfallwirtschaft im Betrieb
- Dadurch mögliche Prozessverbesserungen und Einsparungspotenziale
Ein Unternehmen, das mehr als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt, muss für jede Betriebsanlage ein Abfallwirtschaftskonzept verfassen. Das AKW ist spätestens alle sieben Jahre, bei einer wesentlichen abfallrelevanten Änderung der Anlage oder
bei einer genehmigungspflichtigen Änderung der Anlage zu aktualisieren.
Grundstückswidmung
Die Widmung eines Grundstückes ist im Flächenwidmungsplan festgelegt. Dabei handelt es sich immer um eine Zielvorgabe für eine langfristige Verwendung. Diese kann sich durchaus von der aktuellen Nutzung unterscheiden. Im Flächenwidmungsplan einer Gemeinde wurde das gesamte Gemeindegebiet räumlich und funktionell gegliedert.
Im Wesentlichen werden diese in folgende Widmungskategorien gegliedert:
- Bauland
- Grünland
- Verkehrsflächen
Grundstückskataster
Der Kataster ist gemäß dem Vermessungsgesetz bundeseinheitlich geregelt. Der Grundstückskataster dient zur Veranschaulichung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse zum verbindlichen Nachweis der Grenzen. Eintragungen im Kataster erfolgen auf Grund von öffentlichen Urkunden.
Der Kataster besteht aus:
- Grenzen des Grundstücks
- Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
- Katastralmappe
- Koordinatenverzeichnis
- Grundstücksverzeichnis
Fachliteraturrecherche
Wir erheben die Normen und Gesetze igV für Sie
- OIB- Richtlinien
- Rechtsnormen
- ÖNormen
- Fachliteratur Arbeitsschutz
Beurteilungen
Wir unterstützen Sie bei der regelmäßigen Kontrolle Ihrer Immobilie und Liegenschaft für die Themen:
- Technische Objektsicherheit
- Brandschutz
- Gesundheitsschutz
- Umweltschutz
Rechtsregister
Einreichpläne
Wir erstellen für Ihren Betrieb die erforderlichen Einreichpläne für die Betriebsanlagengenehmigung.
Ein gewerblicher Einreichplan besteht zum Beispiel aus:
Grundrissplan, Maschinenaufstellungsplan, Lüftungsplan, Lageraufstellungsplan, Ansichten und Schnitten, Gefahrenzonenplan, Fluchtwegsplan
Bescheidabwicklung
Vertretung
- Vertretungen bei Verfahren oder Behörden
- Unterstützung bei behördlichen Verhandlungen
- Unterstützung vor Gericht
- Vertretung bei feuerpolizeilicher Beschau
Katastrophen
Wir unterstützen Ihren Betrieb bei der Beurteilung und Prävention von Katastrophen wie:
Naturkatastrophen
- Hochwasser
- Lawinen
- Hagel
- Sturm
- Schnee
- Brände
- Erdbeben
Technischen Katastrophen
- Blackout
- Explosionen
- Brände
- Einsturz von Bauwerken
- Verkehrsunfälle
- Chemikalien
- Strahlung
Brandschutzvideos
Im ersten Video wird der sichere Einsatz einer Löschdecke erklärt, um Entstehungsbrände effektiv zu ersticken und dabei Verletzungen zu vermeiden.
Das zweite Video zeigt anhand eines Brandversuchs, wie gefährlich es ist, bei einem Fettbrand Wasser zu verwenden, da dies zu schweren Explosionen führen kann.