Brandschutz

Organisation

Organisation des Brandschutzes nach TRVB 119

Wir organisieren für Ihren Betrieb den optimalen organisatorischen Brandschutz. Dadurch soll ein idealer Sicherheitsstandard erreicht sowie gehalten werden. Unser Ziel ist es, durch die entsprechende Betreuung die Entstehung von Bränden zu verhindern und Personen, Anlagen und Einrichtungen vor Brandauswirkungen zu schützen. Dies kann nur durch organisatorische Maßnahmen, ergänzt durch bauliche und technische Brandschutzmaßnahmen, erreicht werden.

Notwendige Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes umfassen:

  • Ernennung eines Verantwortlichen für den Brandschutz
  • Maßnahmen zur Brandverhütung
  • Regelungen zur konkreten Gefahrenabwehr
  • Maßnahmen zur Erhaltung von baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen.

Brandsichere Betriebsabläufe, brandsicheres Bauen und das richtige Verhalten der Mitarbeiter im Brandfall tragen wesentlich zum organisatorischen Brandschutz bei.

Evakuierung

Maßnahmen zur Evakuierung nach §45 Arbeitsstättenverordnung (AStV)

In einem Räumungsplan (Evakuierungsplan) muss zunächst festgelegt werden, welche Abläufe bei Ausbruch eines Brandes und einer damit einhergehenden notwendigen Evakuierung einzuhalten sind. Im Vorfeld sind dafür einige Themen abzuklären.

Je besser die Maßnahmen zur Evakuierung auf die Notwendigkeit von Personen abgestimmt sind, desto besser wird die Evakuierung ablaufen. Den dafür notwendigen Evakuierungsplan erstellen wir für Ihr Unternehmen.

Brandschutzpläne

Brandschutzpläne nach TRVB 121

Wir stellen sicher, dass Ihre Brandschutzpläne einen einheitlichen Standard aufweisen.

Der Brandschutzplan besteht aus einem Lageplan und Grundrissplänen aller Geschoße des betreffenden Gebäudes. Der Plan ist der örtlichen Feuerwehr zur Vidierung vorzulegen.

Mit Hilfe des Brandschutzplanes können sich Feuerwehr und der Brandschutzbeauftragte im Brandfall einen schnelleren Überblick über die Räumlichkeiten und Brandschutzeinrichtungen verschaffen. Außerdem dient er zur Entscheidungshilfe und dient so einem effizienteren Feuerwehreinsatz. Daher ist es unerlässlich, dass diese Pläne stets auf aktuellem Stand gehalten werden.

Die wichtigsten Bestandteile und Merkmale eines Brandschutzplanes sind:

  • bauliche Brandschutzmaßnahmen (Brandschutzwände, Brandschutztüren,…)
  • deutliche Darstellung von Gefahrenstellen (Elektrizität, Explosivstoffe,…)
  • Verzeichnung der Brandmeldeeinrichtungen (Brandmelder, Sirenen,…)
  • mögliche Einrichtungen für die Feuerwehr (zusätzliche Löschmittel, Aufstellplätze,…)
  • Löschhilfe-Geräte (Feuerlöscher, Löschwasseranlagen,…)
  • Standort der Löschwasserversorgung (Hydranten, Brunnen,…)
Fluchtwegpläne

Wir erstellen die Fluchtwegpläne für Ihren Betrieb. Diese Fluchtwegpläne dienen vor allem ortsunkundigen Personen, um sich im Gefahrenfall besser zu orientieren und den Ort der Gefahr sicher verlassen zu können. Wir erstellen die Fluchtwegpläne in der Regel in A4 oder A3, diese enthalten:

  • Fluchtwege und deren Länge
  • Lage der Notausgänge und –ausstiege
  • Ort der Sammelplätze
  • Erste Hilfe-Einrichtungen
  • Standorte der Mittel der ersten Löschhilfe
  • Verhalten im Unfall- oder Brandfall
Alarm- und Gefahrenabwehrpläne

Wir erstellen Ihren Alarmplan für Bereiche, in denen bei Eintritt eines außergewöhnlichen Ereignisses eine Gefahr besteht. Inhalte eines Alarmplanes sind:

  • Alarmierungsablauf
  • Benachrichtigungsablauf
  • Festlegungen
  • Alarmierungslisten
Brandschutzbeauftragte

nach §§ 43 und 44 Arbeitsstättenverordnung (AStV)

Wir stellen Ihrem Betrieb den Brandschutzbeauftragten. Als Firmenleitung haben Sie die Aufgabe, einen Brandschutzbeauftragen sowie dessen Stellvertreter zu bestellen. Voraussetzung für die Bestellung als Brandschutzwart ist eine mindestens 16-stündige Ausbildung nach den Richtlinien der Landesfeuerwehrverbände und der österreichischen Brandverhütungsstellen.

Durch unsere jahrelange Erfahrung können wir die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten für Sie übernehmen. Dazu gehören:

  • Erstellung einer Brandschutzordnung
  • Führung eines Brandschutzbuches
  • Erstellung von Brandschutzplänen nach den einschlägigen Regeln der Technik in Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen Feuerwehrkommando
  • Durchführung von Eigenkontrollen nach Kontrollplan
  • Information und Unterweisung von Mitarbeitern
  • Organisation und Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen
  • Bekämpfung von Entstehungsbränden mit Mitteln der ersten und erweiterten Löschhilfe
  • Vorbereitung eines allfälligen Feuerwehreinsatzes
  • Veranlassung von periodischen Überprüfungen von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Organisation der Freigabe und Überwachung von brandgefährlichen Arbeiten (Freigabeschein)
Aushänge

nach § 45 Arbeitsstättenverordnung (AStV)

Wir erstellen für Sie eine Brandschutzordnung. In dieser Brandschutzordnung sind die zur Brandverhütung und –bekämpfung erforderlichen technischen und organisatorischen Vorkehrungen und durchzuführenden Maßnahmen festzuhalten.

Die Brandschutzordnung muss jährlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden und gegebenenfalls ergänzt werden. Sie muss jedem Arbeitnehmer nachweislich zur Kenntnis gebracht werden und ist Bestandteil des Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokuments.

 Nach TRVB 119 O muss die Brandschutzordnung folgende Inhalte aufweisen:

Verhalten im Brandfall:

Um im Brandfall Zeitverluste mit Folgeschäden zu vermeiden, müssen die Mitarbeiter über das richtige Verhalten im Brandfall sowie das entsprechende Verhalten bei Räumungen (verwendete Signale, Sammelplätze, etc.) im Vorfeld Bescheid wissen!

Die Alarmierung der Einsatzkräfte muss unverzüglich erfolgen, gefährdete Personen müssen gewarnt und gerettet werden sowie eine Brandbekämpfung mit vorhandenen Löschmitteln begonnen werden.

Es ist jener Personenkreis festzuhalten, der bei Brandalarm und in weiterer Folge im Brandfall mit besonderen Aufgaben betraut ist.

Beratung

Brandschutztechnische Beratung

Wir beurteilen Ihre brandschutztechnischen Gegebenheiten wie den organisatorischen, baulichen und technischen Brandschutz, beraten Sie diesbezüglich und schlagen Ihnen gegebenenfalls wirtschaftlich sinnvolle und objektive Maßnahmen für die Umsetzung vor.

Brandschutzkonzept

nach OIB Richtlinie 2

Wir erstellen Ihnen ein Brandschutzkonzept. Dies wird für Gebäude und Bauwerke, insbesondere für Sondergebäude, verlangt, da diese Bauten immer komplexere und größere Dimensionen annehmen können.

Es bedarf daher nicht selten der Einzelfallbetrachtung konkreter Bauvorhaben im Hinblick auf die definierten Schutzziele.

In Brandschutzkonzepten definieren und beschreiben wir alle für das Projekt notwendigen baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen.

Räumungsübungen

nach §45 Arbeitsstättenverordnung (AStV)

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Evakuierungsübung inklusive Dokumentation für Ihren Betrieb durch.
Es sind mindestens einmal jährlich Räumungsübungen durchzuführen. Je besser die Maßnahmen zur Evakuierung auf die Notwendigkeit von Personen abgestimmt sind, desto besser wird die Evakuierung ablaufen. Unsere Erfahrung ist, dass eine regelmäßige Übung den Ablauf flüssiger, sicherer und effektiver werden lässt.

Explosionschutzdokument

nach §5 Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT)

Es muss nach § 9 und § 15 für bestimmte Arbeitsmittel, Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung eine Gefahrenanalyse durchgeführt werden, ob sie für die explosionsgefährdeten Bereiche geeignet sind. Sind keine Herstellerangaben vorhanden oder wurden Veränderungen vorgenommen, wird die Gefahrenanalyse relevant, durch die wir ermitteln, ob ein bestimmtes Arbeitsmittel, eine bestimmte Arbeitskleidung oder Schutzausrüstung in einem explosionsgefährdeten Bereich oder einer bestimmten Zone verwendet werden darf.

Ist die bestimmungsgemäße Verwendung durch eine Herstellervorschrift, also z.B. die Explosionsschutzverordnung (ExSV) nachweislich gegeben, gilt die Gefahrenanalyse als erbracht. Es gilt also, ganz analog zur MSV, der Vertrauensgrundsatz, da auch der Hersteller nach ExSV eine Risikoanalyse durchführen muss.

Auf Grundlage der Ermittlung und Beurteilung muss ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem letzten Stand gehalten werden.

Explosionsschutzpläne
Wir erstellen die Explosionsschutzpläne für das VEXAT Dokument und für Unterweisungen. Die Bereiche (Zonen) müssen analysiert und bestimmungsgemäß festgelegt werden.
Alarmverfolgung

Alarmverfolgung von Brandmeldeanlagen

Unsere Mitarbeiter sind vertraut im Umgang mit brandschutzsicherheitstechnischen Einrichtungen verschiedenster Fabrikate. Wir organisieren für Sie gegebenenfalls auch die TUS-Aufschaltung. Im Brandfall sind wir vor Ort, um die örtliche Feuerwehr einzuweisen und zu unterstützen.

Eigenkontrolle

Eigenkontrolle nach TRVB 120

Wir führen für Sie die monatlichen Eigenkontrollen an Ihrem Firmenstandort durch. Diese Begehungen sind ein wesentlicher Teil des vorbeugenden Brandschutzes und führen zur frühzeitigen Entdeckung von Gefahren und brandschutztechnischen Mängeln. Vorgefundene Mängel werden von uns festgehalten und in einem Bericht dokumentiert, akute Mängel werden Ihnen sofort zur Kenntnis gebracht.

Löschübungen

nach §45 Arbeitsstättenverordnung (AStV)

Wir machen für Sie die praktische und theoretische Löschübung, bei der Löschübung (Handhabung der Handfeuerlöscher und Löschdecke) werden Ihre Mitarbeiter in der Handhabung nachweislich unterwiesen um im Ernstfall richtig zu reagieren.

Die Löschübung wird, wenn gewünscht, bei Ihnen in der Firma (unter Vorgabe der Sicherheitsabstände) abgehalten. Diese wird bis zu Gruppen von bis zu 20 MitarbeiterInnen abgehalten.

Rufbereitschaft
Wir sind für unsere Kunden 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag für Sie BEREIT.

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Björn Pichlmayr

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Tel.: 02275 20202